EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO

Der 25. Mai 2018 ist vorbei. Ihr Unternehmen sollte jetzt fit sein für die neue DSGVO.

Am 25. Mai 2016 wurde in der Europäischen Union die DSGVO in Kraft gesetzt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen sollen darin einheitlich geregelt werden. Die DSGVO soll die derzeitigen EU-Datenschutzrichtlinien und nationale Bestimmungen ersetzen.

Für sämtliche Unternehmen bringt die DSGVO eine Reihe von Neuerungen mit sich: Neben drastisch verschärften Strafen in Millionenhöhe geht es um erweiterte Dokumentations-, Informations- und Hinweispflichten. Es geht um Datenschutzfolgeabschätzung, Betroffenenrechte und geänderte Fristen.

Wir begleiten Sie auch nach dem Stichtag bei der Umsetzung:

Sämtliche Datenanwendungen sind seit dem 25. Mai 2018 durch die DSGVO geregelt und müssen von allen Mitgliedern der Europäischen Union an die neue Rechtslage angepasst sein.

REICH-Consulting klärt Sie u.a. auf:

  • unter welchen Umständen eine Datenschutzfolgeabschätzung abgegeben werden muss
  • welche Voraussetzungen bestehen müssen, damit Sie Daten verarbeiten dürfen
  • unter welchen Voraussetzungen Daten weitergegeben werden dürfen
  • wie das neue EU-Datenschutzrecht die Grundsätze Privacy by Design (Datenschutz durch Technik) und Privacy by Default (datenschutzfreundliche Voreinstellungen) umsetzen will
  • welche Daten wie lange aufgehoben werden dürfen/müssen
  • in welcher Form Datenanwendungen dokumentiert werden müssen
  • welche Anforderungen an Einwilligungserklärung und Auftragsbearbeitung bestehen
  • welche erweiterte Informations- u. Hinweispflichten beachtet werden müssen
  • unter welchen Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird

Was macht REICH-Consulting für Sie?

In firmeninternen Audits stellen wir fest, ob Ihre Datenverarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Einen Maßnahmenkatalog zur rechtssicheren DSGVO-Umsetzung präsentieren wir als Resultat unserer Firmeninternen Workshops. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Einführung von Unternehmens-Standards, die mit den Vorschriften der DSGVO einhergehen. Profunde Kenntnis der Thematik sowie umfassende Beratung durch Fachspezialisten sorgen für Rechtssicherheit. Damit Sie beruhigt und frei von Unternehmens bedrohender Strafdrohung Ihrer Arbeit nachgehen können.

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